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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2020 - 3 R 647/18
Rückzahlung überzahlter Rente nach Versterben des Versicherten Anspruch gegen ein kontoführendes Geldinstitut Anderweitige Verfügung als abgeschlossenes bankübliches Zahlungsgeschäft zu Lasten eines Rentenüberweisungskontos Verfügungen durch Unbekannte
Eine anderweitige Verfügung ist jedes abgeschlossene bankübliche Zahlungsgeschäft zu Lasten des Rentenüberweisungskontos, durch das sich eine kontoverfügungsberechtigte Person des Kontos zur Bewirkung einer Zahlung oder Auszahlung bedient; auch eine Berücksichtigung anderweitiger Verfügungen durch Unbekannte ist möglich.
Normenkette:
SGB VI § 118 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Berlin 13.08.2018 S 17 R 2252/17
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 1.576,83 EUR festgesetzt.

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