LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2008 - 9 KR 22/08
Kostenerstattung für selbstbeschaffte Kosten einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme, Notwendigkeit einer vorherigen ärztlichen
Verordnung und vorherigen Bescheidung durch die Krankenkasse
1. Ein Versicherter, der gegenüber seiner Krankenkasse einen Anspruch auf Kostenerstattung für selbstbeschaffte Kosten einer
ambulanten Rehabilitationsmaßnahme geltend machen will, muss vor der Selbstbeschaffung einen entsprechenden Antrag stellen
und die Bescheidung durch die Krankenkasse abwarten. Hierfür reicht die Beantragung und Bescheidung anderer Leistungen nicht
aus.
2. Eine im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung einer Leistung fehlende erforderliche vertragsärztliche Verordnung kann nicht nachgeholt
werden. Der Anspruch ist endgültig ausgeschlossen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 24.10.2006 S 89 KR 334/05