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LSG Chemnitz, Beschluss vom 09.08.2010 - 7 AS 595/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung nach Trennung bzw. Scheidung
Der Begriff der Erstausstattung des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II ist nicht legaldefiniert und bedarfsbezogen zu verstehen. Abzugrenzen ist der Begriff der Erstausstattung nach allgemeiner Meinung vom so genannten Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf. Ein Bedarf hinsichtlich der Bewilligung einer Erstausstattung kann somit auch beim Bezug einer zweiten nach einer Trennung oder Scheidung bezogenen Wohnung gegeben sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
,
SGB II § 23 Abs. 3 S. 2
Vorinstanzen: SG Dresden 04.09.2009 S 5 AS 4084/09 ER
I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 4. September 2009 wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: