LSG Hamburg, Urteil vom 22.09.2008 - 5 B 483/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung als Sanktion nach dem Nichtabschluss einer Eingliederungsvereinbarung, Verhältnismäßigkeit
eines Ersetzungsbescheides
Hat der Leistungsträger den Inhalt einer nicht zustande gekommenen Eingliederungsvereinbarung in einem diese ersetzenden Verwaltungsakt
gemäß § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II umgesetzt, so ist eine Sanktion nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a SGB II wegen der Weigerung
eines Hilfebedürftigen, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,
unverhältnismäßig. Es ist ebenfalls unverhältnismäßig, wenn der der Leistungsträger die Möglichkeit ungenutzt gelassen hat,
einen Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II zu erlassen und stattdessen unmittelbar mit dem intensiveren Eingriff einer
Sanktion nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a SGB II auf das Nichtzustandekommen der Eingliederungsvereinbarung reagiert.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2009, 583
Normenkette: SGB II § 15 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 15 Abs. 1 S. 2
,
SGB II § 15 Abs. 1 S. 6
,
SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a
Vorinstanzen: SG Hamburg 05.11.2007 S 61 AS 2374/07 ER