LSG Hessen, Beschluss vom 06.08.2008 - 5 B 164/08
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berücksichtigung einer noch zu bewilligenden Rehabilitationsmaßnahme
bei der Beurteilung des Leistungsvermögens
Die Frage, ob durch eine zu bewilligende psychosomatische Rehabilitationsmaßnahme eine weitere Verschlechterung des zurzeit
noch nicht unter sechs Stunden täglich abgesunkenen Leistungsvermögens verhindert werden kann, ist für die Entscheidung über
den Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unrelevant. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Darmstadt 24.04.2008 S 2 R 106/06