Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Hessen, Urteil vom 09.03.2016 - 6 AS 93/14
Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Aufhebung und Erstattung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Umfang der Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Beweislastverteilung
1. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.
2. Erst nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten ist die Tatsache nach den Grundsätzen der objektiven Beweis- und Feststellungslast zu beurteilen.
3. Für belastende Aufhebungsentscheidungen trägt grundsätzlich die Behörde die Beweislast. Eine Umkehr der Beweislast ist wegen der besonderen Beweisnähe aber dann anzunehmen, wenn es um Tatsachen geht, die sich ausschließlich in der Sphäre eines Beteiligten befinden.
Normenkette:
SGB X § 45 Abs. 1
,
SGB X § 45 Abs. 2 Nr. 2
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und Nr. 3
,
SGB X § 50
,
SGB II § 11
,
SGB II § 9
,
SGG § 103
Vorinstanzen: SG Kassel 15.01.2014 S 9 AS 439/11
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 15. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: