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LSG Hessen, Urteil vom 08.08.2008 - 7 AL 138/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitnehmerkündigung als Scheingeschäft
Ist in einer ausgesprochenen Kündigung lediglich ein Scheingeschäft im Sinne des § 117 BGB zu sehen, das eine eigentlich einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur verdecken soll, so ist der Befreiungstatbestand einer sozial gerechtfertigten Kündigung nicht erfüllt. Auf einen vorgelagerten Sozialplan der Betriebsparteien kann eine einvernehmliche Beendigung auch dann gestützt sein, wenn sich aus diesem unmittelbar Ansprüche für die betroffenen Arbeitnehmer ergeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BGB § 117
,
BGB § 133
,
BGB § 157
,
SGB III § 147a Abs. 1 S. 2 Nr. 4
Vorinstanzen: SG Darmstadt 16.12.2004 S 1/11 AL 57/02
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 16. Dezember 2004 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.

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