LSG Hessen, Urteil vom 31.07.2008 - 8 KR 37/07
Versicherungspflicht bei einer Tätigkeit im Bereich des Regalservices eines Supermarkts
Ein Versicherter, der in Supermärkten Kontrollen der Regale nach einem ihm zur Verfügung gestellten Regalplan durchführt und
dabei die Notwendigkeit der Nachbestellung feststellt, steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2009, 628
Vorinstanzen: SG Frankfurt 03.11.2006 S 21 KR 3120/03