LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.09.2008 - 8 AS 38/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten als Sonderbedarf
Mehrtägige Wandertage, Studienfahrten oder Schullandheimaufenthalte werden vom Begriff der "Klassenfahrt" nach § 23 Abs. 3
S. 1 Nr. 3 SGB II mit umfasst. Die Übernahme der Kosten soll eine Ausgrenzung vermeiden, die bei einer Nichtteilnahme des
Hilfeempfängers eintreten könnte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
Vorinstanzen: SG Rostock 11.01.2008 S 17 AS 290/06