LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.08.2008 - 2 AL 22/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitnehmerkündigung durch tarifvertraglich eingeräumtes
einseitiges Gestaltungsrecht
Einer Kündigung im Rahmen des Befreiungstatbestandes des § 147a Abs. 1 S. 2 Nr. 3
SGB III steht die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch ein dem Arbeitnehmer tarifvertraglich eingeräumtes einseitiges Gestaltungsrecht
nicht gleich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 128 Abs. 1 S. 1
,
AFG § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
,
,
Vorinstanzen: SG Rostock 30.11.2004 S 3 AL 333/02