Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.06.2012 - 10 VE 56/10
Opferentschädigung Schockschaden bei Tötung naher Angehöriger Einzelfallprüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen Gewaltverbrechen und psychischen Störungen
1. Die Feststellung von Schädigungsfolgen gemäß § 1 OEG erfordert, dass der Antragsteller an Gesundheitsstörungen leidet, die rechtlich wesentlich durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff verursacht worden sind.
2. Dafür wiederum muss eine unmittelbare, in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehende Schädigung des Opfers erfolgt sein, was bei einem Dritten als psychisch vermitteltern Schockschaden aufgrund etwa Ermordung naher Angehöriger anerkant wird.
3. Keine Leistungen gibt es für psychische Schäden, die nicht wesentlich auf einen Schockschaden zurück zu führen sind ( einzelfallabhängig).
Normenkette:
OEG § 1 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Hannover 30.08.2010 S 18 VG 15/09
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 30. August 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: