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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.08.2018 - 15 P 9/14
Der Schiedsspruch der Beklagten vom 12. Januar 2014 wird aufgehoben und die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Beigeladenen zu 1 unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2 - 4 tragen die Beklagte und die Beigeladene zu 1 jeweils zur Hälfte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Verfahren auf 5.615,53 EUR festgesetzt.

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