LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.08.2008 - 4 KR 177/06
Hilfsmittelversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung, Kostenerstattung für C-Leg-Service bei Nichteinhaltung des
Beschaffungsweges
Nach der Vereinbarung eines Versicherter über die Versorgung mit einem Kniegelenk in C-Leg-Technik mit dem Hilfsmittelerbringer
ohne vorherige Beteiligung seiner Krankenkasse besteht auch für den damit verbundenen C-Leg-Service kein Kostenerstattungsanspruch.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hannover 23.03.2006 S 44 KR 101/04