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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.02.2015 - 7 AS 65/15
Einstweilige Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs nach SGB II an polnische Staatsangehörige Anwendbarkeit des Leistungsausschlusses des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche Entscheidung im Wege der Folgenabwägung
1. Ist nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung die Arbeitsuche zu bejahen, unterfällt dieser Sachverhalt nicht der Dano-Entscheidung des EuGH.
2. Da aufgrund der Komplexität der sich im Zusammenhang mit dem Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ergebenden Rechtsfragen die Rechtslage im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend beurteilt werden kann, ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden.
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
,
GG Art. 19 Abs. 4
,
SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4
,
ZPO § 920 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Köln 02.01.2015 S 28 AS 4281/14 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 02.01.2015 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.
Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Leisten, Köln, bewilligt.

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