Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - 18 KN 58/17
Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts Schriftlicher Vergleich Doppelnatur eines Prozessvergleichs Erledigungswirkung im Hinblick auf den geregelten Streitgegenstand
1. Ein schriftlicher Vergleich im Sinne von Nr. 3106 Satz 1 Nr. 1 2. Alternative VV-RVG ist nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik und Zweck der Regelung (nur) ein durch konstitutive Mitwirkung des Gerichts zustande gekommener Vergleich, der eo ipso (also ohne zusätzliche prozessuale Erklärung) das Verfahren - im Umfange der getroffenen Regelungen - beendet, und als Vollstreckungstitel dient.
2. Ein schriftlicher Vergleich im Sinne von Nr. 3106 Satz 1 Nr. 1 2. Alternative VV-RVG ist damit - entsprechend der Doppelnatur eines Prozessvergleichs - immer auch ein Vergleich, der prozessrechtlich das Verfahren im Hinblick auf den geregelten Streitgegenstand erledigt und dadurch die streitige Gebühr auslöst.
Normenkette:
VV-RVG Nr. 3106 S. 1 Nr. 1
,
SGG § 101
,
SGG § 199 Abs. 1 Nr. 3
Vorinstanzen: SG Dortmund 21.07.2017 S 6 SF 529/15 E
Tenor
Die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 21.7.2017 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: