Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.06.2012 - 5 AS 136/12
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Gerichtspersonen im sozialgerichtlichen Verfahren
Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts, durch den das Ablehnungsgesuch gegen einen Richter für unbegründet erklärt wird, ist nach § 172 SGG unzulässig. § 172 SGG ist die speziellere Norm gegenüber der allgemeinen Verweisung des § 60 SGG auf § 46 ZPO.
Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts, durch den das Ablehnungsgesuch gegen einen Richter für unbegründet erklärt wird, ist nach § 172 SGG unzulässig. § 172 SGG ist die speziellere Norm gegenüber der allgemeinen Verweisung des § 60 SGG auf § 46 ZPO. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 172 Abs. 2
,
SGG § 60 Abs. 1
,
ZPO § 46 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Magdeburg 16.02.2012 S 11 SF 2/12 AB
Die Beschwerden werden als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: