Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.07.2015 - 5 AS 486/15
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit einer Aufforderung zur Beantragung vorzeitiger Altersrente; Nichtvorliegen von Unbilligkeit bei Rentenzahlung mit Abschlag
1. Ob der Leistungsberechtigte seinen Bedarf bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente aus dem Renteneinkommen voll decken könnte, ist weder bei der Prüfung der Unbilligkeit einer Antragstellung, noch im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen. Denn dies hängt von verschiedenen, vom SGB II-Leistungsträger nicht prognostizierbaren Faktoren ab.
2. Der Umstand, dass die Rentenzahlung mit Abschlag erfolgt, ist weder bei der Prüfung der Unbilligkeit noch im Rahmen der Ermessensausübung gesondert zu berücksichtigen. Wenn sich weder aus dem Vorbringen des Leistungsberechtigten noch aus den sonstigen Umständen besondere Aspekte ergeben, aus denen die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente unzumutbar wäre, genügt eine Abwägung des öffentlichen mit dem privaten Interesse bei der Ermessensausübung.
Fundstellen: NZS 2015, 798
Normenkette:
SGB II § 12a S. 1 und S. 2 Nr. 1
,
SGB II § 5 Abs. 3 S. 1
,
UnbilligkeitsV
Vorinstanzen: SG Magdeburg 20.05.2015 S 26 AS 748/15 ER
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: