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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.08.2010 - 11 AS 105/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung, Wohnflächenbedarf bei temporären Bedarfsgemeinschaften zur Ausübung des Umgangsrechtes
Das Umgangs- und Elternrecht des Hilfebedürftigen kann dann eine Rolle spielen, wenn er eine Wohnung bewohnt, die evident für Besuche durch ein oder mehrere Kinder nicht geeignet ist. Dann kann im Einzelfall im Anwendungsbereich des § 22 SGB II ein erforderlicher Umzug in eine größere Wohnung bejaht werden. Allerdings verbleibt es grundsätzlich dabei, dass staatliche Leistungen zur Existenzsicherung im Rahmen familienrechtlicher Beziehungen nicht dazu bestimmt sind, die fehlende Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen in allen Bereichen zu ersetzen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 4
Vorinstanzen: SG Kiel 03.06.2010 S 35 AS 255/10 ER
Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 3. Juni 2010 wird zurückgewiesen.

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