SG Berlin, Urteil vom 22.04.2010 - 128 AS 11433/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Zwei-Personen-Haushalt
in Berlin 2008; Unterkunftsbedarf bei Ausübung des Umgangs- und Sorgerechts
1. Gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht,
soweit diese angemessen sind (hier für einen Zwei-Personen-Haushalt in Berlin im Jahr 2008).
2. Allein daraus, dass weitere Personen zeitweise in die Wohnung aufgenommen werden (hier zur Wahrung des Umgangsrechts des
nicht sorgeberechtigten Elternteils) folgt nicht automatisch ein ständiger höherer Unterkunftsbedarf. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB XII § 73
,
SGB II § 22