SG Fulda, Urteil vom 08.09.2009 - S 7 SO 52/08
Anspruch auf Sozialhilfe; Ausstattung mit einem Fernsehgerät und Empfangsgerät als einmaliger Bedarf
Hilfeempfängern ist die Möglichkeit zu geben, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben. Dazu gehört
die Möglichkeit, sich durch das Medium Fernsehen zu bilden und zu unterhalten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 27 Abs. 1
,
SGB XII § 28 Abs. 1
,
SGB XII § 31 Abs. 1 Nr. 1