SG Stade, Urteil vom 29.07.2010 - 17 AS 169/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Ausbildungsgeld nach dem SGB III als Einkommen
Das Ausbildungsgeld bei beruflicher Ausbildung auf der Grundlage von §
97 SGB III in Verbindung mit §§
33,
44 SGB IX nach §
105 Abs.
1 Nr.
2 SGB III ist Einkommen im Sinne des §
11 Abs.
1 SGB II. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 11
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