SG Stade, Urteil vom 22.04.2009 - 28 AS 793/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Pflicht des Grundsicherungsträgers zur Zusicherung
bei Umzug aus religiöser Überzeugung
Im konkreten Einzelfall, der eine sorgfältige Prüfung der Motivationslage der Beteiligten voraussetzt, können strenge religiöse
Vorstellungen der Eltern einen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 22 Abs. 2a S. 2 Nr. 3 SGB II darstellen, der den Leistungsträger
zur Zusicherung zum Umzug verpflichten kann. Dabei sind an die Glaubhaftmachung der elterlichen Überzeugung strenge Anforderungen
zu stellen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 2a S. 2 Nr. 3