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BSG, Urteil vom 26.03.2014 - 10 EG 4/13
Anspruch auf Elterngeld; Leistungsmindernde Anrechnung von Anteilen an den Gewinnen einer Kommanditgesellschaft auf das Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung von Einkommen aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung
1. Gewinnanteile aus Beteiligungen an Kommanditgesellschaften sind Einnahmen aus Gewerbebetrieb und nicht solche aus Vermietung und Verpachtung. Der Berücksichtigung dieser Einnahmen steht nicht entgegen, dass es bei der unternehmerischen Tätigkeit der Kommanditgesellschaft um die Verwaltung und Vermietung von Immobilien geht und hierfür keine ins Gewicht fallenden Arbeitsleistungen zu erbringen waren.
2. Die unterschiedliche Behandlung von Einkommen aus Gewerbebetrieb einerseits und Vermietung und Verpachtung andererseits ist nicht verfassungswidrig.
Normenkette:
BEEG § 1 Abs. 1
,
BEEG § 1
,
BEEG § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 2
,
BEEG § 2 Abs. 1
,
BEEG § 2 Abs. 3 S. 1 und S. 2
,
BEEG § 2 Abs. 3
,
BEEG § 2 Abs. 5 S. 1
,
BEEG § 2 Abs. 7
,
BEEG § 2 Abs. 8
,
BEEG § 2 Abs. 9 S. 1 und S. 3
,
BEEG § 2 Abs. 9
,
BEEG § 8 Abs. 3
,
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
,
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Nr. 6
,
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
,
SGB I § 42 Abs. 2 S. 2
,
SGB X § 50
Vorinstanzen: LSG Schleswig-Holstein 24.09.2012 L 1 EG 1/11 , SG Lübeck 09.11.2010 S 1 EG 7/09
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 24. September 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: