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LSG Bayern, Urteil vom 29.03.2012 - 7 AS 967/11
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Sanktionen bei Meldeversäumnissen; Zulässigkeit der Forderung einer Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit im Falle eines Terminversäumnisses
1. Die Behörde kann in geeigneten Fällen anlässlich einer Einladung zu einem Meldetermin nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III den Betroffenen darauf hinweisen, dass eine schlichte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit im Falle eines Terminversäumnisses nicht als ausreichende Entschuldigung angesehen wird.
2. Dieser Hinweis ist erforderlich, um die subjektive Vorwerfbarkeit des Meldeversäumnisses für eine Sanktion nach § 32 SGB II zu begründen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 32
,
SGB II § 59
Vorinstanzen: SG München 21.11.2011 S 52 AS 2428/11
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München, S 52 AS 2428/11, vom 21. November 2011 wird zurückgewiesen.
II. Die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.

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