LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 - 20 B 1647/08
Statthaftigkeit der Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes
Bei der Prüfung der Statthaftigkeit der Beschwerde ist auf die Beschwer des Beschwerdeführers durch den angefochtenen Beschluss
abzustellen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 31.07.2008 S 82 AS 21353/08 ER