LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2008 - 5 AS 1649/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Angemessenheit der Unterkunftskosten
Zur Feststellung der Angemessenheit der Unterkunftskosten bedarf es zunächst der Feststellung der angemessenen Wohnungsgröße.
Hier ist die für Wohnberechtigte im sozialen Wohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zu Grunde zu legen, insbesondere die Werte
nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung in Verbindung mit den landesrechtlichen Bestimmungen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1
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Vorinstanzen: SG Berlin 07.08.2007 S 102 AS 12927/07