LSG Chemnitz, Urteil vom 16.10.2008 - 3 AL 224/07
Anspruch auf Vermittlungsvergütung bei Vermittlung durch Dritte, unechte Verflechtung zwischen Vermittler und Arbeitgeber
1. Voraussetzung für einen Anspruch auf Auszahlung aus einem Vermittlungsgutschein ist unter anderem ein schriftlicher Vermittlungsvertrag
nach §
296 Abs.
1 S. 1
SGB III, in dem dem Grunde nach ein Anspruch auf Maklerlohn des Vermittlers gegen den Arbeitsuchenden vereinbart ist.
2. Wird der Vermittler für Tätigkeiten vom Arbeitgeber gemäß vertraglicher Regelungen honoriert, die jedenfalls in gewissem
Umfang Teil der Vermittlungstätigkeit sind, so liegt ein institutionalisierter Interessenkonflikt vor, der zu einer unechten
Verflechtung zwischen Vermittler und Arbeitgeber führt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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Vorinstanzen: SG Leipzig 19.09.2007 S 16 AL 828/06