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LSG Hamburg, Urteil vom 25.03.2014 - 3 R 51/12
Rente wegen Erwerbsminderung Überprüfung von Bescheiden betreffend Rente wegen Erwerbsunfähigkeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
1. Im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X führt die Gesetzesänderung zum 01.01.2001 im Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu keinem Verzicht auf das Vorliegen der verfassungsrechtlichen Leistungsvoraussetzungen in der Vergangenheit.
2. Fehlte bereits bei einem früheren, nach älterem Recht zu entscheidenden Rentenantrag die Erfüllung der 36monatigen Pflichtbeitragszeit, ist die Rentenablehnung unter jeglichem rechtlichen Gesichtspunkt auch in der Vergangenheit zu Recht erfolgt und nicht nach § 44 Abs. 1 SGB X abzuändern.
Normenkette:
SGB X § 44 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Hamburg 22.02.2012 S 11 R 714/10
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 22. März 2012 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 25. Mai 2012 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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