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LSG Hessen, Urteil vom 04.05.2011 - 4 KA 49/09
Vorinstanzen: SG Marburg 06.05.2009 S 11 KA 437/07
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 6. Mai 2009 abgeändert und wie folgt gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, die Laborgrundpauschale in den Quartalen III/99 bis IV/01, III/03 und IV/03 nach Nr. 3454 EBM-Ä zu vergüten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits auch für das Berufungsverfahren zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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