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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.03.2021 - 15 U 177/18
Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Berücksichtigung von Gesundheitsstörungen eines Sportlehrers im Kniegelenk nach der Ausübung der Sportart Ringen im Schulsportunterricht bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
Bei Vorliegen von Unfallfolgen ist zur Beurteilung der MdE zu fragen, ob und in welchem Umfang das aktuelle körperliche oder geistige Leistungsvermögen infolge der kausal auf das Unfallereignis zurückzuführenden Gesundheitsschäden beeinträchtigt ist und dadurch die Arbeitsmöglichkeiten der versicherten Person auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens vermindert werden – hier verneint im Falle von Gesundheitsstörungen eines Sportlehrers im Kniegelenk nach der Ausübung der Sportart Ringen im Schulsportunterricht.
Normenkette:
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1 und S. 3
,
SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Dortmund 16.02.2018 S 17 U 811/16
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 16.02.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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