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LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.03.2017 - 8 U 53/13
Arbeitsunfall; Gefahren im Straßenverkehr; innere Ursache; ohne erkennbare Ursache; Schutzzweck der Norm; Stress; Wegeunfallversicherung
Lässt sich für einen Arbeits- oder Wegeunfall eine Ursache nicht im Ansatz feststellen und ist nicht ersichtlich, dass sich spezifische Gefahren des Betriebs oder des Weges verwirklicht haben könnten, geht die Nichterweislichkeit der Ursache zu Lasten der Klägerin.
Normenkette:
SGB § 8
Vorinstanzen: SG Kiel 30.04.2013 S 2 U 118/10
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 30. April 2013 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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