SG Leipzig, Urteil vom 28.09.2009 - 17 AS 586/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Unterkunft und Heizung, Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und
Erstattungsbescheids
Die Bestandskraft schützenden Regeln der §§ 44ff SGB X sind auch für einen Zweitbescheid anzuwenden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 39 Abs. 2
,
SGB X § 44 Abs. 3
,
SGB X § 45 Abs. 4
,
SGB X §§ 44ff
,
SGB II § 19 S. 1
,