LSG Bayern, Beschluss vom 09.07.2008 - 12 B 440/08
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnungsanspruch bei Überschreitung der Altersgrenze für die
vertragsärztliche Tätigkeit
Im Rahmen der Rechtsfolgenabwägung ist es unverhältnismäßig, wenn ein Vertragsarzt unter Verlust des Patientenstammes seine
Kassenpraxis wegen Erreichung der Altersgrenze schließen müsste, obgleich er im nächsten Jahr im Hinblick auf die Realisierung
gesetzgeberischer Absichten seine Tätigkeit fortsetzen könnte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Nürnberg 28.04.2008 S 6 KA 12/08 ER