LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.07.2008 - 7 KA 1/05
Vertragsärztliche Versorgung, Rechtmäßigkeit der Honorarverteilung bei radiologischen Leistungen in Brandenburg im Jahr 2000
Durch die im Bereich der KV Brandenburg geltenden Honorarverteilungsregelungen zur Vergütung radiologischer Leistungen im
Jahre 2000 liegt kein Verstoß gegen höherrangiges Recht vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Potsdam 10.11.2004 S 1 KA 40/02