LSG Hessen, Urteil vom 11.07.2008 - 5 R 144/07
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung eines Hinzuverdienstes bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
1. §
96a SGB VI ist insoweit nicht verfassungswidrig, als er die Anrechnung von Erwerbsersatzeinkommen auf eine Rente wegen Erwerbsminderung
normiert. Auch die Zugrundelegung des Bemessungsentgelts nach §
96a Abs.
3 S. 3
SGB VI ist verfassungsgemäß.
2. Dass Arbeitnehmer ihr Nettoeinkommen durch Steuerabschreibungsmöglichkeiten mindern können, was dem Empfänger von Lohnersatzleistungen
nicht möglich ist, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 45 Abs. 2
,
,
Vorinstanzen: SG Kassel 26.03.2007 S 8 R 100/05