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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.10.2014 - 2 AS 1701/14
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt und Gewährung von Prozesskostenhilfe Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Aufhebung des Eingliederungsverwaltungsakts und Ersetzung durch eine einvernehmlich ausgehandelte Eingliederungsvereinbarung Zulässiger Inhalt einer Eingliederungsvereinbarung/eines Eingliederungsverwaltungsakts (hier Verpflichtung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit)
Ist der Leistungsberechtigte in der Vergangenheit häufig wegen Krankheit nicht zu Terminen erschienen, kann in der Eingliederungsvereinbarung bzw. dem Eingliederungsverwaltungsakt die Verpflichtung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Maßnahmeträger bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit aufgenommen werden.
Normenkette:
SGB II § 15 Abs. 1 S. 6
,
SGB II § 15 Abs. 1 S. 2-3
,
SGB II § 16f
,
SGB II § 31
,
SGB II § 56 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Dortmund 08.08.2014 S 14 AS 2577/14 ER
Tenor
Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 08.08.2014 werden zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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