LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.1999 - 10 LW 1887/99
Höhe des Beitragszuschusses in der Alterssicherung der Landwirte
Das in einem vor erstmaliger Bewilligung eines Beitragszuschusses vorgelegten Einkommensteuerbescheid ausgewiesene maßgebliche
Einkommen ist für den gesamten Bewilligungszeitraum heranzuziehen und nicht erst ab Vorlage des Einkommensteuerbescheides.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ALG § 32 Abs. 1 § 32 Abs. 2 § 32 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 § 32 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Heilbronn 24.11.1998 S 4 LW 2965/96