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BSG, Beschluss vom 31.10.2012 - 13 R 107/12
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Benennung einer Verweisungstätigkeit bei häufigen Arbeitsunfähigkeiten
Bestehen trotz eines vollschichtigen Leistungsvermögens im konkreten Einzelfall im Hinblick auf Lage, Verteilung, Umfang und Vorhersehbarkeit von zu erwartenden Arbeitsunfähigkeitszeiten ernsthafte Zweifel, ob der Versicherte noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts in einem Betrieb einsetzbar ist, ist eine Verweisungstätigkeit zu benennen.
Normenkette:
Vorinstanzen: LSG Sachsen-Anhalt 18.01.2012 L 3 R 355/10 , SG Halle 20.10.2010 S 13 R 390/09
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. Januar 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: