LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2006 - 7 AS 4806/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Verpflegungsaufwendungen für getrennt lebende Kinder, Fahr- und Übernachtungskosten zur
Wahrnehmung des Umgangsrechts
Auch aus Sicht eines Leistungsempfängers nach dem SGB II sind Verpflegungsaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verpflegung
eines getrennt lebenden Kindes entstehen, ein untypischer Bedarf und werden deshalb von den ihm gewährten Leistungen zum Lebensunterhalt
nicht umfasst. Auch in diesen Fällen können Kosten nach § 73 SGB XII vom Träger der Sozialhilfe getragen werden. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NJW 2007, 2143
Normenkette: ,
SGB XII § 21 S. 1 § 28 Abs. 1 S. 2 § 73
,
SGB II § 20 Abs. 1 § 23 Abs. 1 S. 1 § 5 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Freiburg 19.09.2006 S 12 AS 4596/06 ER