LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2006 - 7 SO 96/06 PKH-B
Anspruch auf Sozialhilfe, ablehnender Bescheid wegen fehlender Mitwirkung
Wenn die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung erschöpft und die Angaben des Klägers betreffend seinen persönlichen Bereich
nicht ausreichend sind, kann ein auf §
66 SGB I gestützter ablehnender Bescheid im Widerspruchsbescheid nach erfolgter Anhörung gem § 24 SGB X in eine materielle Ablehnung wegen Nichterweislichkeit der Anspruchsvoraussetzungen geändert werden. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Fundstellen: FamRZ 2006, 1486
Normenkette: BSHG § 21 §§ 21ff
,
,
SGB X § 20 § 21 Abs. 2 § 24
Vorinstanzen: SG Reutlingen - S 3 SO 1743/05 PHK-A - 21.12.2005