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LSG Bayern, Urteil vom 02.02.2012 - 11 AS 853/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Anforderungen an die Erreichbarkeit/Verfügbarkeit
Ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4a SGB II liegt nicht vor, wenn sich der Leistungsberechtigte innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereich aufhält. Die tägliche postalische Erreichbarkeit wird dabei nicht vorausgesetzt. Eine Verfügbarkeit, wie sie § 119 Abs. 5 SGB III für den Anspruch auf Arbeitslosengeld voraussetzt, ist im Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld II keine Anspruchsvoraussetzung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 4a
Vorinstanzen: SG Würzburg 05.11.2009 S 5 AS 558/09
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 05.11.2009 wird zurückgewiesen.
II. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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