LSG Bayern, Beschluss vom 27.10.2006 - 14 R 482/03
Vergütungsanspruch eines Sachverständigen bei Aktenstudium
Einem Sachverständigen, der berechtigt ist, von sich aus übersandte Akten daraufhin zu überprüfen, ob der Schwerpunkt der
Begutachtung auf seinem oder aber auf einem anderen Fachgebiet zu erfolgen hat, steht für den dafür erforderlichen Arbeitsaufwand
eine Vergütung zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: JVEG § 8 § 9
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