Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 29.09.2015 - 15 VK 7/11
Gewährung einer Pflegezulage nach § 35 BVG Kurzfristig gestellter Vertagungsantrag Substantiierter Vertagungsgrund Auslegung von Prozesserklärungen Antragstellung als materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung
1. Mit dem BSG ist davon auszugehen, dass bei nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten die grundsätzlich hohen Anforderungen an die bei einem kurzfristig gestellten Vertagungsantrag weitreichende Substantiierungspflicht und an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit gegenüber einem anwaltlich vertretenen Beteiligten reduziert sind.
2. Das einem Beteiligten zustehende Recht, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, erzeugt keinen Anspruch auf Anordnung des persönlichen Erscheinens, um eine Kostenübernahme gemäß § 191 SGG sicherzustellen.
3. Es ist im Rechtsbereich der Kriegsopferversorgung seit jeher unbestrittene Auffassung, dass der Anspruch auf Versorgung nicht schon allein mit der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands entsteht, sondern dass als weiterer rechtsbegründender Faktor der Antrag des Berechtigten hinzukommen muss.
Normenkette:
BVG § 35
,
BVG § 9 Abs. 1 Nr. 3
,
SGG § 191
,
GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
Vorinstanzen: SG Augsburg 11.08.2011 S 5 V 5/08
Tenor
I.
Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 11. August 2011 wird insofern aufgehoben, als die Klage gegen den Bescheid vom 21. April 2010 abgewiesen worden ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: