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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2021 - 25 AS 1335/17
Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheids und Erstattungsbescheids Nachholung einer fehlenden Anhörung während eines Gerichtsverfahrens Nicht sachdienliche Verfahrensaussetzung
1. Die Nachholung der fehlenden Anhörung während des Gerichtsverfahrens setzt voraus, dass die Behörde dem Betroffenen in einem mehr oder minder förmlichen Verwaltungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und im Anschluss zu erkennen gibt, ob sie nach erneuter Prüfung dieser Tatsachen am bisher erlassenen Verwaltungsakt festhält. Dieses formalisierte Verfahren erfordert regelmäßig ein gesondertes Anhörungsschreiben, eine angemessene Äußerungsfrist, die Kenntnisnahme des Vorbringens durch die Behörde und deren abschließende Äußerung zum Ergebnis der Überprüfung.
2. Eine Verfahrensaussetzung, um dem Beklagten die Nachholung der Anhörung zu ermöglichen, ist nicht sachdienlich, wenn kein weiteres Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in der gleichen Sache droht, welches durch die Aussetzung zur Heilung des Anhörungsmangels überflüssig würde. Dies ist der Fall, wenn die Jahresfrist des § 45 Abs 4 S 2 SGB X nicht gewahrt werden kann. Dann kann die Aussetzung zur Durchführung eines förmlichen Anhörungsverfahrens nicht als im Sinne der Verfahrenskonzentration sachdienlich angesehen werden, weil dies im Ergebnis zu einer Umgehung der Rücknahmefrist des § 45 Abs 4 S 2 SGB X führen würde.
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Berlin 26.05.2017 S 168 AS 15187/16
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Kostenentscheidung des Sozialgerichts in dem angefochtenen Urteil bleibt hiervon unberührt.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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