Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2022 - 14 AL 42/18
Gleichwohlgewährung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Gründungszuschuss - vorläufige Leistungsgewährung
Auch wenn die Bundesagentur den Anschein einer vorläufigen Entscheidung gesetzt haben könnte, erfolgte eine rechtmäßige und endgültige Gleichwohlgewährung (Anschluss an BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 RAr 108/88 -, Rn. 23). Eine Minderung der Anspruchsdauer für die Zeiten des Bezugs entfällt nachträglich erst, wenn die Bundesagentur für das gewährte Arbeitslosengeld Ersatz erlangt (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 4/85 und vom 9. August 1990 - 7 RAr 104/88).
Normenkette: , ,
§ 328 Abs 1 SGB III
Vorinstanzen: SG Berlin 26.01.2018 S 58 AL 5203/13
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. Januar 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: