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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.12.2014 - 7 KA 102/13
Ermächtigung sozialpädiatrischer Zentren zur vertragsärztlichen Versorgung bei Leistungserbringung in unterschiedlichen Gebäuden; Keine Klageänderung im sozialgerichtlichen Verfahren bei sachgerechtem Klageantrag erst im Berufungsverfahren
1. Mit der Bindung an einen Vertragsarztsitz soll nicht nur - in Übereinstimmung mit dem ärztlichen Berufsrecht - die Tätigkeit umherziehender Ärzte verhindert werden. Die Wahl des Vertragsarztsitzes entscheidet in Zeiten der Bedarfsplanung im Hinblick auf ggf. bestehende Über- oder Unterversorgung regelmäßig über die Neuzulassung eines Vertragsarztes oder eines MVZ.
2. Ein Sozialpädiatrisches Zentrum ist auch dann gegeben, wenn die Leistungen in unterschiedlichen, aber räumlich nur gering entfernten Gebäuden (auch wenn diesen ggf. unterschiedliche Anschriften zugeordnet sind) erbracht werden und gleichzeitig gewährleistet ist, dass einerseits die versicherten Kinder den Weg zwischen den einzelnen Gebäuden weitgehend ungefährdet in kurzer Zeit zurücklegen können und dass andererseits der Informationsaustausch zwischen den in den einzelnen Gebäuden tätigen Mitarbeitern zügig und umfassend möglich ist (Leistungserbringung "unter einem Dach").
Normenkette:
SGB V § 119 Abs. 1 S. 2
,
SGB V § 119 Abs. 2
, ,
SGB V § 120 Abs. 2
,
SGB V § 43a
,
SGB V § 85 Abs. 2 S. 4
,
SGB V § 95 Abs. 1 S. 7
,
SGB V § 98 Abs. 2 Nr. 11
,
SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1
,
SGG § 99 Abs. 3 S. 2
,
Ärzte-ZV § 24 Abs. 1
,
Ärzte-ZV § 31 Abs. 7 S. 1
,
Ärzte-ZV § 31 Abs. 7
Vorinstanzen: SG Berlin 16.10.2013 S 83 KA 339/11
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. Oktober 2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Räumlichkeiten in der S Straße 13 in die Ermächtigung des Zulassungsausschusses vom 26. November 2012 einbezogen sind.
Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: