LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2017 - 7 KA 41/14
Vertragsarzthonorar Regress wegen der Verordnung des Arzneimittels Crinone® 8% Vaginalgel Off-Label-Use Fehlende Fertilität
1. Ein Off-Label-Use kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur in Betracht, wenn es (1.) um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn (2.) keine andere Therapie verfügbar ist und wenn (3.) aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann.
2. Durchgreifenden Zweifeln begegnet schon die Annahme, bei fehlender Fertilität handele es sich um eine lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung.
Normenkette:
SGG § 106 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Berlin 26.03.2014 S 71 KA 142/12
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. März 2014 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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