LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.02.2007 - 9 KR 132/04
Künstlerische Tätigkeit einer Location Scout
Von einer künstlerischen Tätigkeit i.S. des KSVG mit einem eigenschöpferischen Tätigwerden kann nur dann gesprochen werden, wenn der Künstler selbst ein neues, eigengeschöpftes
Kunstwerk schafft. Dies ist bei einem Location Scout nur dann zu bejahen, wenn er für die Zwecke des Films solche Drehorte
eigenständig sucht, auswählt und dem Regisseur vorschlägt, die ohne weitere Veränderung für die Dreharbeiten verwandt werden
können. Nimmt die Location Scout überwiegend oder ausschließlich Aufgaben organisatorischer Art wahr oder bedürfen die von
ihm gewählten Drehorte überwiegend der wesentlichen Veränderung durch einen Szenenbildner, so liegt insgesamt keine künstlerische
Tätigkeit vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 12.05.2004 S 89 KR 454/03