LSG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2006 - 5 B 159/04
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Ausbleibens beim anberaumten Erörterungstermin
Es ist ein Ordnungsgeld festzusetzen, wenn ein mit der Anordnung des persönlichen Erscheinens zu einem Erörterungstermin geladener
Beteiligter unentschuldigt ausbleibt. Dem steht nicht entgegen, dass der Termin anberaumt wurde, um eine gütliche Erledigung
des Rechtsstreits zu versuchen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hamburg 28.06.2004 S 8 AL 1612/03