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LSG Hamburg, Urteil vom 02.06.2021 - 5 KA 10/18
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an eine Anpassung des individuellen Leistungsbudgets – ILB – eines Facharztes für Allgemeinmedizin nach einer Versorgungsübernahme
1. Ein niedriges Leistungsbudget in den Vorjahresquartalen, das noch auf den Praxisvorgänger zurückzuführen ist, stellt keinen Grund für ein außergewöhnlich niedriges individuelles Leistungsbudget – ILB – im Vorjahresquartal dar, der einen Anspruch auf ein individuelles Leistungsbudgets über das arztgruppendurchschnittliche ILB hinaus rechtfertigt.
2. Der bloße Umstand einer Fallzahlensteigerung rechtfertigt keine ILB-Anpassung aus Sicherstellungsgründen.
Normenkette:
SGB V § 87b Abs. 2
Vorinstanzen: SG Hamburg S 27 KA 140/16
Tenor
1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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